Von Christian Fritz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Geg-Novelle: Klimafreundliche Heizungsanlagen im Fokus

Christian Fritz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in der deutschen Energiepolitik dar. Mit dem Ziel, die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, wurden die Anforderungen an Heizungsanlagen grundlegend reformiert. Ein Überblick:

Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe

Die zentrale Neuerung der GEG-Novelle ist die Einführung einer Vorgabe, nach der alle neu eingebauten Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen gemäß § 71 Abs. 1 GEG. Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien einspeist. Diese Regelung gilt für Neubauten ebenso wie für Bestandsgebäude.

Bestehende Heizungsanlagen

Für bereits installierte Heizungsanlagen gelten die neuen Vorschriften nicht. Eigentümer bestehender Anlagen dürfen diese weiterhin betreiben und notwendige Reparaturen durchführen lassen. Die Novelle zielt somit primär auf den Austausch und Neubau von Heizungssystemen ab.

Kommunale Wärmeplanung

Ein weiterer Ansatz der GEG-Novelle ist die beabsichtigte stärkere Einbindung der kommunalen Wärmeplanung. Diese soll Eigentümern als Orientierungshilfe dienen und die Entscheidungsfindung für klimafreundliche Heizungslösungen erleichtern. Die kommunalen Wärmepläne bieten somit eine wichtige Grundlage für die Planungssicherheit und Investitionsentscheidungen. Der Gesetzgeber hat hierzu das Wärmeplanungsgesetz (WPG) erlassen. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan erstellen, Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028.

Technologieoffenheit

Die GEG-Novelle betont die Technologieoffenheit. Es werden keine spezifischen Technologien für die Erfüllung der 65-Prozent-Vorgabe vorgeschrieben, was Eigentümern die Freiheit lässt, individuell passende Lösungen zu wählen. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an lokale Gegebenheiten und persönliche Präferenzen.

(Quelle: © andreusK - stock.adobe.com)

Langfristige Perspektive

Die Novelle verfolgt das langfristige Ziel, bis zum Jahr 2045 die Nutzung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich vollständig zu beenden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungsanlagen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Fördermaßnahmen und Übergangsfristen

Um den Übergang zu klimafreundlichen Heizungssystemen zu erleichtern, sieht die GEG-Novelle Fördermaßnahmen und Übergangsfristen vor. Diese sollen sicherstellen, dass Eigentümer und Mieter nicht überfordert werden und die Umstellung schrittweise und wirtschaftlich tragbar erfolgen kann.

Erfüllungsoptionen

Die Novelle bietet verschiedene Erfüllungsoptionen an, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erreichen. Dazu zählen unter anderem der Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen. Auch die Kombination verschiedener Technologien ist möglich, um eine optimale Energieeffizienz zu erzielen.

Bedeutung für Eigentümer und Mieter

Die GEG-Novelle 2024 berücksichtigt die Interessen von Eigentümern und Mietern gleichermaßen. Durch die neuen Regelungen werden Anreize geschaffen, in moderne und effiziente Heizungssysteme zu investieren, die langfristig zu niedrigeren Betriebskosten und einer höheren Wohnqualität führen sollen.

Fazit

Die GEG-Novelle 2024 ist ein ambitioniertes Gesetzgebungsvorhaben, das den Weg für eine nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung in Deutschland ebnen soll.

(Quelle: © R2H_Photography - stock.adobe.com)


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